Fördermöglichkeit durch Mitgliedschaft im Stiftungskuratorium

a) Förderungsart

Den Anspruch auf Mitgliedschaft im Stiftungskuratorium der Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Bildung erhält der Spender oder das Unternehmen, der eine Zustiftung oder Spende in Höhe von 10.000 EUR tätigt. Für jeden vollen Betrag in Höhe von 10.000 EUR verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Jahr. Daneben können bis zu fünf Mitglieder durch den Stiftungsvorstand berufen werden.

b) Steuervorteil

wie bei Fördermöglichkeit durch Spende

oder Fördermöglichkeit durch Zustiftung