a) Förderungsart
Eine Spende an die „Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Bildung“ wird zeitnah und in voller Höhe für die Verwirklichung der Stiftungszwecke ausgegeben und kann auch teilweise für Verwaltungskosten verwendet werden. Die Zuwendung wird nicht dem Vermögensstock der Stiftung hinzugefügt. Die Höhe der Spende ist nicht festgelegt. Die Spende kann auch projektgebunden sein.
b) Steuervorteil
Spenden von Privatpersonen und allen Unternehmensformen sind bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer bis zu einem Höchstbetrag von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 0,4 % der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abzugsfähig. Einzelzuwendungen, die vorstehenden Höchstsätze übersteigen, können in nachfolgenden Veranlagungszeiträumen abgezogen werden (sog. Großspendenregelung).