Fördermöglichkeiten der Stiftung zur Förderung der Wissenschaft und Bildung
Die Körperschaft „Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Bildung“ dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personanvereinigungen und Vermögensmassen.
Die „Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Bildung“ kann gefördert werden durch:
- Spende (frei oder projektgebunden)
- Zustiftung
- Mitgliedschaft im Stiftungskuratorium
- Gründung einer eigenen Treuhand-Stiftung